(gemäß Artikel 3 Absatz 1-bis des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004)


Golfera in Lavezzola S.p.A. verpflichtet sich, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für::
https://www.golfera.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

b) Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen gemäß Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549, aufgrund der nachstehend aufgeführten Fälle von Nichtkonformität.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

a) Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004

  • Cookie-Banner und Einwilligungsverwaltung (Iubenda)
    Einige Komponenten des Einwilligungsbanners sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar oder verwalten den Fokus nicht korrekt.
  • Bilder und multimediale Inhalte
    Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über geeignete Alternativbeschreibungen oder enthalten Alternativtexte, die nicht mit der Seitensprache übereinstimmen.
  • Redaktionelle Inhalte (Blog)
    In den Bloginhalten, die von nicht-technischen Nutzern verwaltet werden, können Inkonsistenzen in der Überschriftenhierarchie und der semantischen Struktur auftreten.
  • Bewegte Inhalte (Slider/Karussell)
    Einige Komponenten mit automatischen Animationen sind möglicherweise nicht vom Nutzer anhaltbar oder steuerbar.
  • PDF-Dokumente
    Einige PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei, da sie keine semantische Struktur aufweisen oder nicht mit assistiven Technologien kompatibel sind.

Assistive Technologien

Diese Erklärung wurde am 24/04/2026 erstellt.

Die Bewertung wurde durch Dritte mittels objektiver und subjektiver Analysen durchgeführt (vgl. Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 der Kommission).

Die Erklärung wurde zuletzt am 24/04/2026 überprüft, entsprechend der Empfehlung, die enthaltenen Angaben regelmäßig (mindestens einmal jährlich) zu überprüfen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

This statement was drafted on 24/04/2026.

The assessment was carried out by third parties through objective and subjective analyses (see Article 3(1) of Commission Implementing Decision (EU) 2018/1523).

The statement was last reviewed on 24/04/2026, in compliance with the recommendation to periodically review (at least annually) the accuracy of the information contained in this accessibility statement.

Meldung von Barrieren und Kontaktdaten des Dienstanbieters

Nutzer können etwaige Probleme in Bezug auf die Barrierefreiheit an die zuständige Stelle melden:

email: dmontevecchi@golfera.it

Meldung an AgID

Im Falle einer unzureichenden Antwort oder keiner Antwort innerhalb von dreißig Tagen auf die Mitteilung oder Anfrage kann die betroffene Person eine Meldung an die AgID per zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende Adresse senden: protocollo@pec.agid.gov.it 

Informationen zur Website

  1. Veröffentlichungsdatum der Website: 06/11/2025
  2. Es wurden Usability-Tests durchgeführt: Ja
  3. Verwendetes CMS für die Website: WordPress

Informationen zur Organisation

  1. Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung: [4]
  2. Anzahl der Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Behinderung: [0]